Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB´s

§1. Auftragsbestätigung

Unsere Angebote – auch in Prospekten, Anzeigen und im Internet – sind freibleibend und unverbindlich. Damit ist die Firma DURCHblick Fenster & Türen im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Eine vertragliche Bindung über die Leistung kommt nur dann zustande, sofern Firma DURCHblick Fenster & Türen die Bestellung des Kunden in Textform, insbesondere in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, bestätigt hat. Freibleibend sind auch Preisangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten.Diese sind nur verbindlich, wenn es ausdrücklich und schriftlich in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns unsere Rechte vor. Firma DURCHblick Fenster & Türen ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich erklärt hat.
Bei nachträglichen Änderungen gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten trägt , sowie die Lieferzeit eventuell sich verlängert.

§2. Geltungsbereich der AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Unsere AGB gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Auftragnehmer und Unternehmen/gewerblichen Kunden sowie mit Privatpersonen als Verbrauchern.

§3. Auftragsvergabe

Bei der Auftragserteilung ist der Auftraggeber dazu verpflichtet 60% des Auftragwertes an den Auftragnehmer zu überweisen außer es wurde etwas anderes vereinbart. Bei Vorkasse von 100% gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Nachlass nur auf die Fensterelemente von 2%.

§4. Lieferzeit

Lieferzeiten gelten ausschließlich erst nach Aufmaß, Festlegung aller Ausführungsdetails und Schriftlicher Freigabe und Anzahlungseingang.
- Standard Elemente (Kunststoff – Fenster & Türen ohne Türfüllung) :
1 - 3 Wochen
- Aluminiumfenster und -Türen:
1 - 4 Wochen

- Hebeschiebetüren, Holzfenster und -Türen, Türfüllungen, Raffstores :
- 6 Wochen

Bitte beachten

-Die Lieferfrist beginnt mit Ihrer Auftragsfreigabe min. bis Dienstag der Woche.
- Änderungen sind dann nicht mehr möglich.
- Ihre Zahlung muss bei uns am Dienstag der Woche wertgestellt sein, eine Verspätung bedeutet min. eine Woche Lieferverlängerung.
- Bei Feiertagen (Weihnachten, Ostern, etc.) kann sich die Lieferzeit verzögern.

§ 5. Restzahlung
Die Restzahlung erfolgt sofort nach Lieferung bzw. Fertigstellung , sowie einer Rechnungsstellung unabhängig vom Ergebnis der Abnahme. Bei Aufträgen über 10.000,00 € hat der AN die Möglichkeit eine Zwischenrechnung zu stellen. Höhe der Zwischenrechnung darf bis max. (inkl. Anzahlung) Wert der gelieferten Elementen betragen.
Bei Zahlung - Zögerungen, hat der AN die Möglichkeit, die verspätete Zahlung zu verzinsen. Zinssatz gilt nach zur Zeit gültigen Recht. Bei gravierenden Montagefehlern hat der AG Recht bis zu 15% des Montagepreises einzubehalten bis die Nacharbeiten von AN Kostenlos erledigt werden. Dann ist der einbehaltene Betrag sofort fällig.

§ 6. Baustellenfreiheit
Der AG hat zu sorgen, dass zu betroffenen Elementen einen ungehinderten Zugang geschaffen wird und die Öffnungen (vor allem im Neubau) für die Ausführung der Montagearbeiten geeignet sind.
Die Schutz- Abdeckung gegen Schmutz erfolgt nur Stellenweise, ca. 1,5 - 2,0m um den Montageort. Sonstige Schutzabdeckung ist von dem AG zu sorgen.

§ 7. Ausführungstermin & Ort
Die Montage der bestellten Elemente erfolgt innerhalb 2 Wochen nach deren Lieferung, in einzelnen Fällen, wird die Montage für spätere Zeit geplant / vereinbart. Hier eine genaue Terminierung erfolgt nach der Lieferung der Elementen.
Trotz sorgfältiger Arbeit lässt es sich, besonders bei Altbausanierungen teilweise nicht vermeiden, dass Fliesenbeschädigungen in Küche, Bad usw. auftreten. Diese müssen ggf. Bauseits beseitigt werden. Ebenso sind keine Malerarbeiten und sonstige nicht ausdrücklich aufgeführte Nebenarbeiten in unseren Preisen enthalten. Eine Haftungsübernahme müssen wir daher grds. ablehnen. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns dafür.

§8. Ausführungsart

Altbau (Fensteraustausch)

Alte Elemente ausbauen und entsorgen, neue Elemente verankern, Anschlussfuge mit PU-Schaum ausfüllen,  innen luftdichte Fuge erstellen, Außen dreiseitig mit

vorkompromiertem Dichtband abdichten,  sowie eine dichte Fensterbank - Anschluss erstellen. Ist mir bekannt, dass im Montage - Preis keine Maurer-, Maler-, und sonstige hier nicht aufgeführte Arbeiten beinhaltet sind.

Neubau Fenstermontage

Fenster verankern, Anschlussfuge mit PU-Schaum ausfüllen, Innen Element 3 bzw. 2 seitig luftdicht (mit geeignetem Dichtband) abkleben. Bei ungeeignetem Untergrund zum abkleben erfolgt das Abkleben erst nach Vorbereitung des Untergrundes. Aus dem Grund können zusätzliche Anfahrtskosten anfallen.
Elektroanschlüsse bei Rollläden, etc. werden
immer vom AG erledigt.

§9. Zusatzarbeiten
Eventuelle Zusatzarbeiten, die mit dem Auftrag nicht geregelt sind, werden erst nach neuer Beauftragung und Preiseinigung ausgeführt. Eventuell nach Zeitaufwand mit dem Satz 35,00€ netto / 1 Arbeitsstunde zzgl. Material und 19% MwSt. verrechnet. Die Beauftragung kann in Schriftform (es reichen paar Wörter und Unterschrift Schmierzettel) bei den Monteuren erfolgen oder per SMS / Email / Fax an uns zugesandt werden.

§10. Abnahme

Die Endabnahme endet mit einem Abnahmeprotokoll das von beiden Parteien unterschrieben wird. Dort wird vereinbart, wie bei eventuellen Nacharbeiten vorzugehen ist.
Nach der Montage wird von den Monteuren einen Übergabe - Protokoll ausgestellt und von AG oder dem bevollmächtigen Wohnung- / Hausnutzer geprüft und unterzeichnet. Eventuelle Schäden, die durch Montagearbeiten passiert sind, sind sofort im Übergabe - Protokoll schriftlich zu vermerken. Später gemeldete Schäden dürften nicht geltend gemacht werden.

§11. Nacharbeiten der Montage – Fehlern

Die Nacharbeiten erfolgen nach gemeinsam vereinbartem Termin.

§12. Garantie und Haftungsbedingungen

Eine Herstellergarantie wird gegeben für:
Fenster und Haustüren und zusätzliche Ausführungen wie: Rollläden, Belüftungsanlagen, Bügelgriffe, Griffe, Elektroschließer zusätzliche Schlösser Flachformoberlichtöffner und Profilzylinder.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Waren, die nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden (z.B. Einbau einer Balkontür als Haustür). Keine, unregelmäßige oder nicht ordnungsgemäße Pflege der Ware, insbesondere der Beschläge erfolgt. Waren, die unsachgemäß bedient wurden oder bei denen eine falsche Beschlageinstellung (Nachstellung) erfolgte, es sei denn unser Montageservice hat dies verursacht.

Bei Einwirkung von Faktoren wie chemische Substanzen, Feuer u.s.w. Ungerechtfertigte Änderungen der Konstruktion (Statik) des Elementes oder Reparaturen durch unberechtigten / nicht fachkundigen Personen.
Wenn die Montage des Elements nicht fachkundig erfolgt ist, es sei denn die Montage ist durch unseren Montageservice erfolgt. Soweit nach Erhalt der Ware mechanische Beschädigungen am Element entstanden sind Verschleißerscheinungen an Verschleißteilen, z.B. an Dichtungen, beweglichen teilen, Scharnieren, etc.) Thermodynamische Erscheinungen, z.B. durch stark verunreinigte Luft oder aggressiven Dampf im Raum, in dem man das Element montiert hat, bzw. von außen, welche zur Beeinträchtigung der Oberfläche des Elementes geführt haben. Waren, die durch fehlende oder nicht ausreichende Belüftung des Raumes Schaden genommen haben Beschädigungen der Elemente durch Naturkatastrophen. Waren, bei denen der Kunde Zusatzelemente (z.B. Glas mit Folien überkleben, Türgriffe, etc.) fremder Hersteller verwendet hat zu denen wir unsere Zustimmung nicht gegeben haben. Nichtbeachten der Bedienungs- oder Montageanleitung, es sei denn die Nichtbeachtung erfolgte durch unseren Montageservice.
Ebenso von der Garantie ausgeschlossen sind mechanische Schäden und Glasbruch, die durch Nichtbeachtung geltender DIN-Normen entstanden sind, es sei denn die Nichtbeachtung erfolgte durch unseren Montageservice.
Was umfasst die Garantie?
Über die Art von Beseitigung eines Mangels im Rahmen der Garantie entscheidet der Hersteller. Die Garantie umfasst das –nach Wahl des Herstellers Austausch oder Reparatur vor Ort (innerhalb von Deutschland).
Offenbare Mängel
Bei offenbaren Mängeln, wie falsche Abmäße, Teilungen und Farben sowie mechanische Beschädigungen der Profile sowie Glasbruch darf der Kunde, diese Ware nicht montieren, sonst verliert er die Garantie des Produktes.
Unberechtigte Reklamationsansprüche
Bei unbegründeten Reklamationsanzeigen, für die ein Servicedienst angefordert wurde, können dem Kunden die An- und Abfahrtskosten in der tatsächlich angefallenen Höhe in Rechnung gestellt werden.
Anzeige bei Inanspruchnahme der Garantie
Eine Reklamation muss schriftlich beim uns angezeigt werden. Dazu aktuelle Farbfotografien der bemängelten Ware (und soweit möglich des bemängelten Zustandes) vorzulegen.
Beginn und Ende der Garantie
Die Garantiezeit beginnt für den Kunden am Tag der Warenentgegennahme (Montage - Fertigstellung bzw. Abholung von unserem Lager)
Sie dauert für:

PVC-Erzeugnisse - 5 Jahre,

Rollläden- 2 Jahre,

Aluminium- 3 Jahre,

Holzprodukte- 1 Jahr,

Glas - 5 Jahre,

Während dieser Zeit haften wir für Schäden, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind (Beschlagen zwischen den Scheiben) Beschädigungen am Glas (z.B.  Kratzer)sind sofort nach Einbau schriftlich anzuzeigen. Bei späterer Anzeige können wir diese Reklamationen nicht mehr anerkennen und der Kunde ist nicht berechtigt, aus diesem Grund  die Zahlung zu verzögern oder ein Teilbetrag abzuziehen.

Montageleistung nach VOB  - 4  Jahre.

Garantie bei unbezahlter Rechnung

Die Garantie gilt nur für Erzeugnisse, die vollständig bezahlt wurden.

§13. Örtlicher Geltungsbereich

Die Garantie gilt nur in dem Land, wo der Käufer seine Ware gekauft hat.
§14. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber wird verpflichtet die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht dem Auftragnehmer gegenüber in Zahlungsverzug befindet.
§15. Datenschutz
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Vertragserfüllung sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern die Einwilligung des Auftraggebers oder eine gesetzliche Vorschrift dies gestattet

§16. Rechtsgültigkeit
Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt.

§17. Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Dies gilt nicht für Waren, die speziell nach Wünschen des Auftraggebers hergestellt werden. Fenster, Türen, Rollläden, Fensterbänke nach Maßangaben des Auftraggebers gefertigt und geliefert werden, sind Waren, die ausschließlich für Bedürfnisse des Auftraggebers hergerichtet sind und daher auch nur ausschließlich beim Auftraggeber Anwendung finden können.

§18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Stand Mai 2014